Am 07. März 2025 wurde von der EASA die Commission Delegated Regulation (EU) 2025/20 veröffentlich. Diese Verordnung ergänzt die Grundverordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates und legt Anforderungen für die sichere Bereitstellung von Bodenabfertigungsdiensten sowie für die Organisationen, die diese Dienste anbieten, fest. Die Commission Delegated Regulation (EU) 2025/20 zielt darauf ab, die Sicherheit und Effizienz der Bodenabfertigungsdienste in der Europäischen Union zu verbessern.
Einige wichtige Punkte der Verordnung sind unter anderem:
Sicherheitsanforderungen: Die Verordnung legt wesentliche Sicherheitsanforderungen für Bodenabfertigungsdienste fest, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Verantwortlichkeiten der Organisationen: Organisationen, die Bodenabfertigungsdienste anbieten, müssen ihre Fähigkeit zur sicheren Bereitstellung dieser Dienste erklären und sind für die Kontrolle der betrieblichen Risiken verantwortlich.
Anpassung an den Stand der Technik: Die Regeln berücksichtigen den aktuellen Stand der Technik und bewährte Praktiken im Bereich der Bodenabfertigung sowie die Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO).
Flexibilität und Proportionalität: Die Vorschriften sind proportional zur Größe und Komplexität der Bodenabfertigungsaktivitäten und bieten die notwendige Flexibilität für maßgeschneiderte Compliance.
Wie kann Konformität mit der neuen Verordnung gewährleistet werden?
Um konform mit den Anforderungen der Commission Delegated Regulation (EU) 2025/20 zu werden, müssen Organisationen, die Bodenabfertigungsdienste anbieten, mehrere Schritte unternehmen:
Erklärung der Fähigkeit: Organisationen müssen eine Erklärung abgeben, dass sie in der Lage sind, ihre Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der sicheren Bereitstellung von Bodenabfertigungsdiensten zu erfüllen.
Implementierung eines Sicherheitsmanagementsystems (SMS): Ein umfassendes Sicherheitsmanagementsystem muss implementiert werden, das alle Aspekte der Bodenabfertigungsdienste abdeckt, einschließlich Risikoanalyse, Risikomanagement und kontinuierlicher Überwachung.
Schulung und Qualifikation: Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und qualifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen, um ihre Aufgaben sicher auszuführen.
Wartung und Inspektion der Ausrüstung: Die Ausrüstung muss regelmäßig gewartet und inspiziert werden, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsanforderungen entspricht und ordnungsgemäß funktioniert.
Notfallverfahren: Organisationen müssen klare und effektive Notfallverfahren entwickeln und implementieren, um auf unvorhergesehene Ereignisse schnell und effizient reagieren zu können.
Berichterstattung und Überwachung: Ein System zur Berichterstattung und Überwachung von Sicherheitsvorfällen und -problemen muss eingerichtet werden, um kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Implementierung der Commission Delegated Regulation (EU) 2025/20? Kontaktieren Sie gern airsights Airport Certification & Compliance Team. airsight bietet außerdem Lehrgänge zu diesem Thema an: Operational Requirements and Best Practices for Ground Handling Service Providers findet im September in Rom statt und Regulatory Requirements for Providers of Ground-Handling Services ist für den Dezember in Berlin geplant.