Sicherheitsbewertung für verkürzte Anflugbefeuerung
In einigen Fällen kann die erforderliche Länge des ALS (Approach Lighting System – Anflugbefeuerung) in der Praxis nicht in voller Übereinstimmung mit ICAO- oder EASA-Bestimmungen umgesetzt werden: Aufgrund von topographischen (Gewässer, Gebirge) oder anderen Gegebenheiten wird in solchen Fällen oft nur eine verkürzte Anflugbefeuerung installiert.
Eine solche Abweichung kann dazu führen, dass Flugplatzbetreiber keine Präzisionsanflugverfahren (z.B. ILS CAT I, ILS CAT II) einführen können oder Einschränkungen im Betrieb vorgenommen werden müssen. Durch luftfahrttechnische Studien (Aeronautical Study) oder Sicherheitsbewertungen (Safety Assessment) kann jedoch bestimmt werden, ob die Sicherheit des Flugbetriebs tatsächlich beeinträchtigt wird und ob eine nicht-vorgabenkonforme Anflugbefeuerung unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Verfahren ggf. toleriert werden kann.
Ein europäischer Flughafenbetreiber befand sich in der oben genannten Situation: Die erforderliche Mindestlänge von 900m für das ALS kann hier nicht ausreichend erfüllt werden, um einen ILS CAT I und CAT II Betrieb zu gewährleisten. airsight wurde deshalb mit der Durchführung einer Sicherheitsbewertung beauftragt, um die Auswirkungen der nicht-konformen Anlage zu untersuchen.
airsights Bewertung bestand zunächst darin, eine umfassende Analyse der anzuwendenden Bestimmungen durchzuführen, welche in verschiedenen Dokumenten verankert sind, darunter ICAO Annex 14 – Vol. 1 und EASA.CS.ADR sowie das damit verbundenes Guidance Material (GM). Darüber hinaus wurden zusätzliche EASA-Vorgaben, wie z.B. für “Commercial Air Transport Operations” (Part-CAT) und “Specific approvals” (Part-SPA) ausgewertet und einbezogen.
Anschließend wurden verschiedene Szenarien entwickelt, um die erforderlichen Längen der Anflugbefeuerung unter der Annahme von Mindestsichtbedingungen sowie unter Beachtung der Entscheidungshöhe (decision altitude / decision height - DA / DH) für CAT I bzw. CAT II-Betrieb zu ermitteln. Für jedes Szenario wurde von einem Team aus interdisziplinären Experten (Piloten, Flugsicherung, Flugsicherheitsexperten etc.) ein Modell erarbeitet, das alle relevanten betrieblichen Parameter berücksichtigt (z. B. Luftfahrzeugtyp, Sichtverhältnisse, Anflugverfahren etc.)
Durch die vorliegenden Ergebnisse der Sicherheitsbewertung konnte aufgezeigt werden, dass für den untersuchten Fall und unter Beachtung des ALARP-Prinzips (As low as Reasonably Practicable) eine verkürzte Anflugbefeuerung (in Verbindung mit risikomindernden Maßnahmen) im Hinblick auf die flugbetriebliche Sicherheit als tolerierbar einzustufen ist.