Sicherer Flugbetrieb unter IFR-Bedingungen im unkontrollierten Luftraum
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
airsight wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der Entwicklung eines Luftraumkonzepts zur Einführung sicheren Flugbetriebs unter Instrumentenflugbedingungen (IFR) im unkontrollierten Luftraum der Klasse G beauftragt.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten sind in der deutschen Luftraumstruktur derzeit aus Sicherheitserwägungen keine Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) im unkontrollierten Luftraum der Klasse G zugelassen. Diese Regelung weicht von den neuen Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, den Standardised European Rules of the Air (SERA), ab. Diese sind jedoch zwingend umzusetzen.
Die zunehmende Nachfrage nach IFR-Flügen im unkontrollierten Luftraum durch Hubschrauberbetreiber im Rettungs- und Versorgungsdienst (Helicopter Emergency Medical Service, HEMS) oder zur Andienung von offshore Windenergieanlagen unterstreicht den Handlungsbedarf.
airsight hat detaillierte Kenntnisse nationaler und internationaler Vorschriften und kann auf ein engagiertes und hoch qualifiziertes Team von Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Sicherheitsbewertungen und Flugverfahren zurückgreifen. Dazu gehören neben der Projektarbeit auch die Kooperation mit den betroffenen Beteiligten wie nationalen Luftfahrtbehörden, Militär oder Luftraumnutzer.
Die Studie umfasst eine Bestandsaufnahme der derzeitigen nationalen Rahmenbedingungen und Änderungsbedarfe aufgrund internationaler Vorgaben, die Erarbeitung eines gesamtstaatlichen Luftraumkonzepts, die Beschreibung eines Verfahrens zur Genehmigung des Flugbetriebs sowie die Ausarbeitung regulativer Vorgaben zur Einführung der Flugverfahren.
Übergeordnetes Ziel ist es, ein hohes Maß an Sicherheit des Flugbetriebs im Luftraum G zu gewährleisten und die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Implementierung eines solchen Konzeptes zu ermöglichen.