Rollhaltemarkierungen und Hindernisbegrenzungsflächen
Luftfahrzeuge, die zu nah an aktive Start- und Landebahnen heranrollen, können eine Gefahr für den Flugbetrieb darstellen. Nach EASA/ICAO soll die Position der Rollhalteorte so gewählt werden, dass Luftfahrzeuge bzw. Fahrzeuge, die an diesen Punkten halten, nicht die Hindernisbegrenzungsflächen der Anflugfläche, der Abflugfläche oder die kritischen/sensitive Bereiche des Instrumentenlandesystems durchdringen. Außerdem darf der Betrieb von Funknavigationsanlagen nicht gestört werden. (siehe ICAO Annex 14 6th Edition, Standard 3.12.3 oder analog GM1 ADR-DSN.D.340 der EASA CS-ADR-DSN, Issue 2, 2015).
Um die genannten Vorgaben einzuhalten, bedarf es einer präzisen Planung der Rollhalteorte. Hierbei müssen die am Flugplatz verkehrende Flugzeugflotte, die Geometrie des Rollwegsystems sowie alle Anflugarten in die Betrachtung einbezogen werden.
Die Prüfung der Compliance von Rollhalteorten ist eine herausfordernde Disziplin, in welcher airsight seine hervorragende Expertise in verschiedenen Projekten demonstrieren konnte. Die von airsight eingesetzten Methoden und Instrumente erlauben eine sehr effiziente Identifizierung von möglichen Verletzungen von Schutzräumen bei der Positionierung von Rollhalteorten.
Sollte es in speziellen Fällen nicht möglich sein, einen Rollhalteort neu zu positionieren (z.B. wegen Platzmangel oder Kapazitätseinschränkungen), bietet airsight für solche Fälle Safety Assessments nach ICAO und EASA an. So kann ggf. ein akzeptables Sicherheitsniveau (level of safety) auch bei non-compliances erreicht werden.