Neugestaltung der Flugzeugstandplätze zur Einhaltung der europäischen Vorschriften
Flughafen Frankfurt
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Flugplatzbetreiber auf der ganzen Welt stehen vor der Herausforderung, luftseitige Infrastruktur nutzen zu müssen, die teilweise vor Jahrzehnten entworfen und gebaut wurde - mit begrenztem Potenzial, sich an die Anforderungen moderner Flugzeugflotten anzupassen. Die Konstruktionsmerkmale neuer Flugzeugtypen, insbesondere in Bezug auf Länge und Spannweite, machen es oft schwierig, diese Typen in einer konformen Weise in Bezug auf erforderliche Mindestabstände auf Luftfahrzeugstandplätzen gemäß geltenden Vorschriften, z. B. ICAO Annex 14 oder EASA Certification Specifications for Aerodrome Design, zu parken. airsight hat bereits mit zahlreichen Kunden auf der ganzen Welt zusammengearbeitet, um hieraus resultierende Fragestellungen zu adressieren.
Im Jahr 2020 wurde airsight von der Fraport AG, dem Betreiber des größten deutschen Flughafens in Frankfurt, mit der Umplanung von 65 Flugzeugabstellpositionen beauftragt, mit dem Ziel, die erforderlichen Mindestabstände auf Flugzeugpositionen gemäß den EASA-Zertifizierungsspezifikationen für die Gestaltung von Flugplätzen herzustellen. Das Projekt ist in sechs Phasen unterteilt, die jeweils eine bestimmte Anzahl von Abstellpositionen beinhalten, wobei die letzte Phase Anfang 2023 abgeschlossen sein soll. Die betreffenden Abstellpositionen befinden sich in verschiedenen Bereichen des Flughafens und dienen unterschiedlichen Zwecken, wie der Fluggastabfertigung mit Fluggastbrücken, dem Passagierbusbetrieb sowie dem Frachtbetrieb. Darüber hinaus ist eine Reihe von Standplätzen überlagernd angeordnet (so genannte Multiple Aircraft Ramp Stands, MARS), um flexibel unterschiedliche Flugzeuggrößen abstellen zu können. Neben der eigentlichen Abstellposition ist auch die Bewegung der Luftfahrzeuge auf angrenzenden Rollgassen einschließlich der Standplatzein- und -ausfahrt sowie der entsprechenden Bodenmarkierungen zu berücksichtigen.
Neben der reinen Einhaltung der Vorschriften zu Mindestabständen auf Flugzeugstandplätzen sind verschiedene betriebliche Randbedingungen und Anforderungen zu beachten. Dies betrifft insbesondere den Betrieb von Fluggastbrücken unter Berücksichtigung der Manövrierfähigkeit und der maximal zulässigen Tunnelneigung beim Andocken an eine Flugzeugtür. Auch die Möglichkeit, mehrere Brücken unabhängig voneinander anzudocken, die örtlichen Anforderungen an die Betankung, der Betrieb fester und mobiler Bodenstromaggregate und das sichere Manövrieren zahlreicher Bodenabfertigungsfahrzeuge um das geparkte Flugzeug müssen Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus gibt es auf dem Frankfurter Flughafen spezifische Vorfeldelemente, wie z. B. höhenbeschränkte Servicestraßen, die unter dem Leitwerk geparkter Flugzeuge verlaufen, und höhenbeschränkte GSE-Bereitstellungsbereiche unter den Tragflächenspitzen der Luftfahrzeuge. Daher muss bei der Überarbeitung der betroffenen Vorfeldbereiche auf ausreichende vertikale Abstände geachtet werden.
Die Hauptmaßnahme zur Beseitigung der nicht eingehaltenen Mindestabstände ist die Überarbeitung der Bodenmarkierungen auf dem Flugplatz, einschließlich der Verlegung oder Neuausrichtung der Standplatzmittellinie, der Überarbeitung der Lage und Zuordnung der Bugradbalken und der Anpassung der Parkpositionen der Fluggastbrücken. Weitere Maßnahmen, die in Betracht gezogen wurden, umfassen die Verlegung von A-VDGS-Einheiten, Betankungspits, Bodenstromanlagen und Schubstrahlschutzzäunen sowie von Vorfeldstraßen und zugehörigen Fahrzeughaltepositionen.
Die Neugestaltung der Vorfeldflächen stützt sich stark auf die Simulation des Flugzeug-, Fluggastbrücken- und Fahrzeugbetriebs mit der CAD-basierten Software Transoft AviPLAN®. Dabei werden sowohl der aktuelle Flottenmix der Fluggesellschaften als auch in den nächsten Jahren einzuführende Flugzeugtypen berücksichtigt.
Wenn auch Sie Unterstützung bei der Planung oder Neugestaltung von Vorfeldflächen und Flugzeugstandplätzen benötigen, können Sie uns gerne per E-Mail oder über unsere Website kontaktieren.
Bildrechte: Bohdan Skudrzyk, Fraport AG
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