Konformitätsprüfung für Start- und Landebahn hinsichtlich luftrechlicher Vorgaben
Flughafen Luxemburg
Contact Consulting Department
In Vorbereitung der geplanten Sanierung der Start- und Landebahn des Flughafens Luxemburg Findel wurde die airsight GmbH beauftragt, die Infrastruktur der Start- und Landebahn hinsichtlich der Einhaltung der luftrechtlichen Vorgaben zu prüfen. Ziel dieser Prüfung war die Sicherstellung und die Erhöhung des betrieblichen Sicherheitsniveaus des Flughafens Luxemburg. Der Zeitpunkt der Untersuchung im Vorfeld einer umfassenden Sanierung ermöglichte es, notwendige Anpassungen der Infrastruktur in die Planungen einzubeziehen und die geplanten Maßnahmen besonders wirtschaftlich und flugbetrieblich sinnvoll umzusetzen.
Die Grundlage für die Konformitätsprüfung bilden Anforderungen des internationalen und europäischen Luftrechts. Dabei wurden neben einschlägigen Vorschriften des ICAO Anhang 14, Vol. I vorrangig auch die 2014 in Kraft getretenen EASA Vorschriften für Flughafeninfrastrukturen (EASA CS-ADR-DSN) berücksichtigt. Mögliche Unterschiede in den Vorschriften wurden aufgezeigt und die Auswirkungen für den Flughafen Luxemburg evaluiert.
airsight verfügt über langjährige Erfahrung bei der Anwendung von Vorschriften für die Auslegung und Gestaltung von Flugplätzen sowie bei der Durchführung entsprechender Compliance-Untersuchungen. Durch die Einführung der neuen europäischen Vorgaben wurden in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrere Konformitätsprüfungen auf Grundlage der EU/EASA Vorschriften vorgenommen. Auch in Luxemburg kamen dabei die von airsight entwickelten und bereits vielfach bewährten Verfahren unter Einbeziehung standardisierter Checklisten und maßgeschneiderter Sicherheitsbewertungen etc. zum Einsatz.
Das Ergebnis der Untersuchung erlaubt es nun dem Flughafen Luxemburg, die ermittelten Abweichungen durch gezielte Gegenmaßnahmen (z. B. im Rahmen der Sanierung oder durch die Anwendung betrieblicher Maßnahmen) zu kompensieren bzw. zu beseitigen. airsight unterstützt dabei den Flughafen weiterhin mit Empfehlungen zum Umgang mit Abweichungen und bei der Kommunikation mit den zuständigen Luftfahrtbehörden.