Analyse von Auswirkungen auf CNS-Anlagen & Bewertung von Anlagenschutzbereichen von Flugsicherungsanlagen (CNS Impact Assessments & Safeguarding)
Infrastrukturbezogene oder betriebliche Änderungen an oder in der Nähe von Flugplätzen können Auswirkungen auf Kommunikations-, Navigations- oder Überwachungseinrichtungen (CNS) haben. Hierzu zählen unter anderem Instrumentenlandesysteme (ILS), Primär- oder Sekundärradar, herkömmlichen Funknavigationshilfen (VOR, DME, etc.) und Funksender / Empfängerantennen.
Um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten, muss gemäß den ICAO-Vorschriften bzw. der jeweiligen nationalen Umsetzung nachgewiesen werden, dass CNS-Anlagen von geplanten Änderungen nicht beeinträchtigt werden oder dass mögliche Störungsrisiken gemindert werden.
airsight führte im Auftrag von Zivilluftfahrtbehörden, Flugplatzbetreibern, Flugsicherungsdienstleistern und Projektentwicklern in mehreren Ländern - darunter Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Rumänien - zahlreiche derartige Bewertungen durch. In jedem Projekt zielte airsight darauf ab, praktische Lösungen zu finden, um neue Entwicklungen oder Änderungen zu ermöglichen und gleichzeitig kostenintensive Maßnahmen zu vermeiden.
Wann besteht die Notwendigkeit einer Bewertung?
Zum Schutz von CNS-Anlagen haben die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) sowie nationale Behörden eine Reihe von Vorschriften entwickelt. In den meisten Ländern werden die Leitfäden der ICAO aus dem Dokument ICAO EUR DOC 015 (European Guidance Material on Managing Building Restricted Area) oder ähnliche Dokumentationen verwendet. Im ICAO EUR DOC 015 werden Anlagenschutzbereiche und Verfahren für die Genehmigung von Neubauten und Konstruktionen sowie für Änderungen an Flugsicherungsanlagen bzw. deren Betrieb definiert. Dabei ist jedes Objekt, welches entsprechende Schutzflächen durchdringt, einer detaillierten Bewertung zu unterziehen.
CNS-Anlagen können von verschiedenen Infrastrukturen sowie Installationen beeinträchtigt werden. Hierzu zählen unter anderem neue Gebäude und Einrichtungen, wie beispielsweise Terminalgebäude, Hangars oder Flughafeneinrichtungen (Jet-Blast-Zäune, Sicherheitszäune, Tank Lager), aber auch Fahrzeuge und Baugeräte, wie Kräne, Lastwagen oder Silos sowie weitere Objekte (z. B. Windkraftanlagen).Änderungen am Flughafenbetrieb, wie die Einführung neuer Flugzeugtypen (z.B. Airbus A380), neue Rollrouten oder Haltepositionen können ebenfalls entsprechenden Schutzflächen durchdringen und somit CNS-Anlagen potentiell beeinträchtigen.
Beispiele für Analysen von Auswirkungen auf CNS-Anlage durchgeführt von airsight:
- Rollhalteorte vor Rollbahnkreuzungen und auf Zurollwegen zur Start- und Landebahn (Luxemburg)
- Auswirkung A380-Betrieb auf das ILS und Ermittlung möglicher Einschränkungen (Frankreich)
- Auswirkungen eines neuen Vorfeldes in der Nähe der ILS-Gleitwegantenne auf dessen Funktion (Frankreich)
- Auswirkungen auf CNS-Anlagen durch den Bau neuer Jet-Blast-Zäune (Deutschland)
- Auswirkungen auf CNS-Anlagen durch den Bau eines neuen Hangars (Rumänien)
Welche Bewertungsmethoden werden angewendet?
Die anzuwendenden Bewertungsmethoden hängen von der Art der Störung und der betroffenen CNS-Anlage ab. Sie reichen von einer qualitativen Expertenbewertung bis hin zu komplexen Signal-in-Space-Simulationen, die den Einsatz spezieller Software erfordern. In den meisten Projekten ist oftmals eine Kombination aus den genannten Verfahren erforderlich.
Die Wahl der anzuwendenden Methode wird dabei i.d.R. vorab mit den örtlichen Behörden unter Berücksichtigung der Anforderungen, der Komplexität und der Kosten abgestimmt.
Was sind die erwarteten Ergebnisse einer solchen Bewertung?
Die Ergebnisse einer Untersuchung sind entweder der Nachweis, dass die geplanten Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die CNS-Anlagen haben oder mögliche Vorschläge für kosteneffiziente, technische oder betriebliche Lösungen zur Minderung der festgestellten Beeinträchtigungen. Hierzu gehören unter anderem Gebäudeoptimierungen (Form, Materialien, Modifikation der Fassaden, Gebäudeausrichtung oder Verlegung), die Einführung von Einschränkungen im Betrieb oder eine notwendige Anpassung der CNS-Anlagen.
Die Ergebnisse einer solchen Bewertung können der Zivilluftfahrtbehörde oder den lokalen Flugsicherungsorganisationen (ANSPs) zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden.