Luftfahrthindernisse und Anlagenschutzbereiche

airsight und seine Partner assistieren Flugplatzbetreibern, Luftraumnutzern und Projektkoordinatoren dabei, den Einfluss von Luftfahrthindernissen auf die flugbetriebliche Sicherheit und auf Flugsicherungsanlagen zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit zu entwickeln.

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Malte Karger
Malte KargerAbteilungsleiter
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Der Flugbetrieb erfordert eine ständige Überwachung und Bewertung der Umgebung eines Flugplatzes im Hinblick auf Bauvorhaben und Aktivitäten, die sich negativ auf die Sicherheit auswirken oder die Regelmäßigkeit des Flugbetriebs erheblich beeinträchtigen können.  

Dieser Prozess, der als "Flugplatzsicherung" (Aerodrome Safeguarding) bezeichnet wird, soll die sichere Integration neuer Bauvorhaben in der Umgebung von Flugplätzen oder Flugsicherungseinrichtungen erleichtern. Durch Aerodrome Safeguarding schützt man: 

  • den Luftraum um einen Flugplatz, um sicherzustellen, dass keine Hindernisse eine Gefahr für Flugzeuge darstellen können 
  • die Unversehrtheit von Kommunikations-, Navigations- und Überwachungseinrichtungen (CNS), indem Reflexionen und Störungen der Funksignale verhindert werden; 
  • die Befeuerung, indem sichergestellt wird, dass sie nicht verdeckt wird und dass geplante Beleuchtungen nicht mit luftfahrttechnischen Befeuerungen verwechselt werden können; 
  • den Flugplatzbetrieb vor Störungen durch Bauarbeiten; 
  • Luftfahrzeuge vor der Gefahr des Zusammenstoßes mit Hindernissen durch geeignete Befeuerung; 
  • Flugzeuge vor hindernisbedingten Effekten wie Blendwirkung und Reflexion. 

Auch wenn die Vorschriften auf den ersten Blick restriktiv erscheinen mögen, lassen sie doch eine große Flexibilität zu, um Entwicklungen zu ermöglichen - vorausgesetzt, es wird eine systematische Bewertung der möglichen Auswirkungen auf die Luftfahrt durchgeführt und nachgewiesen, dass die Sicherheit und Regelmäßigkeit des Flugbetriebs nicht beeinträchtigt wird. 

Eine solche Bewertung, auch bekannt als "Aeronautical Study", ist eine der Kernkompetenzen von airsight. Wir haben nicht nur über hundert solcher Bewertungen durchgeführt und sind von mehreren Luftfahrtbehörden akkreditiert oder anerkannt, um solche Dienstleistungen für Projektentwickler zu erbringen, sondern wir tragen auch zur Entwicklung nationaler und internationaler Vorschriften bei, um die Luftfahrt sicherer zu machen. 

Unser Ziel und unser Mehrwert besteht darin, betriebliche oder technische Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen von Flughafenbetreibern, Luftraumnutzern und Projektentwicklern entsprechen, und unsere Erfahrung auf diesem Gebiet ist nahezu beispiellos. 

Hindernisbegrenzungsflächen (Obstacle Limitation Surfaces, OLS)

Untersuchung des Luftraums um Flugplätze, der frei von Hindernissen zu halten ist 

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Die internationalen Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), beschrieben in Annex 14 Vol. I, sowie die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), beschrieben im CSADRDSN, schreiben vor, dass der Luftraum um Flugplätze frei von Hindernissen zu halten ist.  

Zu diesem Zweck werden Hindernisbegrenzungsflächen (Obstacle Limitation Surface, OLS) beschrieben, die idealerweise nicht von einem Objekt durchdrungen werden dürfen.  

airsight unterstützt Flugplätze und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung der anwendbaren OLS und bei der Identifizierung von Durchdringungen derselben. 

Obstacle Free Surfaces (OFS) & Obstacle Evaluation Surfaces (OES)

Festlegung der neuen OLS und Entwicklung von maßgeschneiderten Oberflächen 

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Die Hindernisbegrenzungsflächen (Obstacle Limitation Surfaces, OLS) nach ICAO Annex 14 stammen aus den 1950er Jahren und wurden eingeführt, um die Sicherheit des Flugbetriebs zu gewährleisten. Die Geschichte zeigt, dass die OLS weltweit von neuen Hindernissen durchdrungen werden, und es wird immer schwieriger, die Flächen vor neuen Hindernissen zu schützen.  

Die Gründe dafür sind vielfältig und umfassen unklare Ziele der OLS, Unstimmigkeiten zwischen ICAO Annex 14, Annex 6 und PANS OPS-Anforderungen sowie zwischen den Hindernisanforderungen an die Oberflächen und den komplexen Auswirkungen von Hindernissen auf den Betrieb.  

Um die Unzulänglichkeiten der derzeitigen OLS zu beheben, schlägt die ICAO Obstacle Limitation Surfaces Task Force (OLSTF) vor, die derzeitigen OLS durch ein neues, zweigeteiltes Konzept von Obstacle Free Surfaces (OFS) und Obstacle Evaluation Surfaces (OES) zu ersetzen. Darüber hinaus ist ein neuer systematischer Code, die Aeroplane Design Groups (ADG), für die Konstruktion der OFS und OES vorgesehen. 

airsight unterstützt Flugplätze und Aufsichtsbehörden dabei, das neue Konzept zu verstehen und die neuen Obstacle Free Surfaces (OFS) und Obstacle Evaluation Surfaces (OES) zu entwickeln.  

Darüber hinaus können auf die Bedürfnisse eines Flugplatzes zugeschnittene OES erstellt werden, die eine effizientere Nutzung der Flugplatzumgebung ermöglichen. 

Aeronautical Studies

Bewertung von OLS-Verletzungen im Hinblick auf die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit des Flugbetriebs von Flugzeugen

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Physikalische Sicherung (Physical Safeguarding) ist ein Prozess, der darauf abzielt, Kollisionen zwischen Luftfahrzeugen und Hindernissen - wie z. B. neuen Konstruktionen oder Objekten - zu verhindern. Sie besteht darin zu kontrollieren, dass Hindernisse nicht die entsprechenden Hindernisschutzflächen (z.B. ICAO Annex 14 Obstacle Limitation Surfaces) verletzen. 

In vielen Fällen lassen sich Verstöße jedoch nicht vermeiden. Solche Durchdringungen der Hindernisbegrenzungsflächen (Obstacle Limitation Surfaces, OLS) können akzeptabel sein, wenn eine Hindernisbeurteilung oder eine aeronautische Studie zeigt, dass es keine nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheit des Flugbetriebs gibt. Andererseits können Objekte unterhalb der OLS oder außerhalb der OLS-Grenzen Auswirkungen haben. 

Die Bewertung von Hindernissen in der Umgebung von Flughäfen und deren Auswirkungen auf die Sicherheit des Flugbetriebs ist eine Kernkompetenz unseres Teams: Wir haben seit 1999 über 100 Projekte in diesem Bereich durchgeführt und gehören international zu den renommiertesten Experten auf diesem Gebiet. 

Solche Analysen umfassen häufig Aspekte wie: 

  • Analyse anhand der ICAO Annex 14 und EASA CS-ADR-DSN Obstacle Limitation Surfaces (OLS) inkl. obstacle free zone (OFZ) und anderer relevanter Flächen; 
  • Bewertung der Auswirkungen auf Instrumentenan- und -abflugverfahren nach den Kriterien von ICAO PANS-OPS (ICAO-Dokument 8168); 
  • Bewertung des Sichtflugbetriebs wie Anflug-, Abflug- und Platzrundenverfahren; 
  • Bewertung der Sichtphase von (Instrumenten-)Anflugverfahren und der Sichtbarkeit von Sichtlandehilfen; 
  • Bewertung der Auswirkungen auf unvorhergesehene Starts mit einem ausgefallenen Triebwerk gemäß den Kriterien von ICAO Annex6 und EASA Air OPS. 

Je nach Ergebnis der Risikobewertung können Minderungsmaßnahmen abgeleitet werden, um sicherzustellen, dass die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.  

Solche Maßnahmen können, falls erforderlich, die Optimierung der vorgeschlagenen Entwicklung und die Anpassung lokaler Flugverfahren oder betrieblicher Maßnahmen umfassen. 

Windenergieanlagen & Flugsicherheit

airsight bietet Projektentwicklern die erforderliche fachliche Beratung und Unterstützung zur Berücksichtigung aller Luftfahrtaspekte an.

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Windenergieanlagen (WEA) stellen mit Bauhöhen von bis zu 200m und mehr allgemeine Luftfahrthindernisse dar. Ferner werden solche Anlagen immer häufiger in der Nähe von Flugplätzen und deren Flugrouten geplant. Insofern ist oftmals eine Untersuchung notwendig, inwieweit die flugbetriebliche Sicherheit beeinträchtigt wird.

Es gelten zahlreiche Vorschriften mit teilweise komplexen Anforderungen – bspw. Hindernisbegrenzungsflächen von Flugplätzen, Platzrundenschutzgebiete, Verfahrensschutzräume von Flugverfahren, Tieffluggebiete, etc. – welche die Installation von WEA einschränken können. Darüber hinaus können WEA selbst in größeren Entfernungen Flugsicherungsanlagen, insbesondere Radar und VOR, stören.

BNK - Windenergieanlagen

Hinderniswirkung

Bewertung von hindernisbedingten Effekten wie Interferenzen und Blendwirkung, etc.  

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Zusätzlich zu den Auswirkungen auf den Luftraum um einen Flugplatz können Bebauungen auch weitere Effekte hervorrufen, die sich auf die Sicherheit des Flugbetriebs auswirken können. 

So können beispielsweise Windenergieanlagen und Objekte in der Nähe der Start- und Landebahn Scherwinde und Turbulenzen verursachen. Außerdem erzeugen Schornsteine Wärmestrahlung. 

Sonnenkollektoren auf und neben Flugplätzen verursachen Blendungen, die Piloten beeinträchtigen können. Konzentrierte Solarkraftwerke (CSP) können sogar noch größere Auswirkungen auf die Sicherheit haben. 

airsight unterstützt Projektentwickler bei der Bewertung der potenziellen Auswirkungen von Baumaßnahmen und bei der Ableitung von Minderungsmaßnahmen, falls erforderlich.

CNS-Verträglichkeit

Technische Absicherung von Flugsicherungsanlagen bzw. CNS-Anlagen

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Flugsicherungs- bzw. CNS-Anlagen (Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsanlagen) sind anfällig gegenüber Störungen durch Hindernisse wie Gebäude, Kräne, Windkraftanlagen sowie mobile Objekte (Flugzeuge, Baumaschinen). Um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten, definieren nationale und internationale Luftfahrtregularien Anlagenschutzbereiche und Genehmigungsverfahren für neue Konstruktionen (z.B. ICAO EUR DOC 015 – Managing Building Restricted Areas - BRA, ICAO Annex 10, etc.).

Die relevanten Vorschriften und Prozesse sind teilweise sehr komplex und die enthaltenden Anlagenschutzbereiche i.d.R. konservativ ausgelegt. Damit Bauvorhaben innerhalb der Anlagenschutzbereiche genehmigungsfähig sind, bedarf es weiterführender Untersuchungs-methoden, die es ermöglichen, technisch sinnvolle Lösungen für Flugplatzbetreiber, Luftraumnutzer und Projektentwickler abzuleiten.

airsight assistiert Projektkoordinatoren in der Phase der Projektplanung dabei, potentielle Störungen an CNS-Anlagen zu analysieren und zu bewerten. Kostenintensive Maßnahmen können u.U. vermieden und die relevanten behördlichen Zulassungen (Flugplatz, Nationale Luftaufsichtsbehörden und Flugsicherungsdienstleister) erlangt werden.

Unsere Fachgebiete umfassen

  • Untersuchung der Anlagenschutzbereiche nach ICAO EUR DOC 015
  • Qualitative Analyse der Auswirkungen auf den Flugbetrieb
  • Simulation von Störpotenzialen für CNS-Anlagen (ILS, VOR, DME etc.)
  • Ableitung von risikoreduzierenden Maßnahmen
  • Schnittstellenfunktion zwischen Stakeholdern (Luftraumnutzer, ATC)

Maximale Bauhöhe

Bestimmung der maximalen Konstruktionshöhe für Gebäude, WEA etc. 

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Zur Unterstützung von Projektentwicklern und Stadtplanern können Höhenbeschränkungen in der Umgebung von Flugplätzen, die aufgrund der Bedürfnisse der Luftfahrt erforderlich sind, in so genannten Schutzkarten (Safeguarding Maps) dargestellt werden. 

airsight unterstützt Flugplätze und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung maßgeschneiderter Karten, die den lokalen Anforderungen entsprechen. 

Typischerweise kombinieren solche Sicherungskarten Höhenbeschränkungen, die durch die Hindernisbegrenzungsflächen (OLS) des Flugplatzes gemäß ICAO Annex 14 oder durch nationale Vorschriften verursacht werden, sowie lokale Instrumentenflugverfahren und deren Kriterien gemäß ICAO Doc 8168. Je nach den Bedürfnissen der lokalen Beteiligten können auch weitere Aspekte einbezogen werden, wie z. B. Sichtflugbetrieb und CNS-Schutzflächen und mehr. 

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